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Bischöfliches Offizialat - Kirchliches Gericht
Bischöfliches Offizialat - Kirchliches Gericht
Anschrift:
Domerschulstr. 2
97070 Würzburg
Telefon:
(09 31) 386 241
Fax:
(09 31) 386 405
E-Mail:
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Leitung:
Offizial Dr. Stefan Rambacher
Stellvertreter/-in:
Vizeoffizial Dr. Endre József Koncsik
Profil:
Das kirchliche Gericht in der Diözese (Offizialat) behandelt hauptsächlich kirchliche Eheverfahren. In ihnen geht es nicht um die Scheidung einer Ehe, da nach Auffassung der katholischen Kirche, entsprechend der Weisung des Neuen Testaments, eine gültig geschlossene Ehe unter Christen die beiden Partner zu einem unauflöslichen Bund der Liebe und Treue vereint. In einem kirchlichen Eheverfahren kann jedoch geprüft werden, ob es bei der Heirat überhaupt zu einer gültigen Ehe gekommen ist, d. h. ob die Voraussetzungen für eine solche Ehe bei beiden Partnern gegeben waren. Ausschlaggebend dafür ist insbesondere, ob bei den Brautleuten ein wirklicher Ehewille entsprechend dem Verständnis der Kirche vorhanden war, wie auch die Freiheit der Entscheidung oder die Fähigkeit, eine partnerschaftliche Ehe mit ihrer Verantwortung für den Gatten und die Kinder einzugehen. Steht am Ende eines kirchlichen Eheverfahrens fest, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine gültige Ehe bei der Heirat nicht gegeben waren, so wird sie annulliert, was bedeutet, dass sie von Anfang an nicht gültig war. Leiter des kirchlichen Gerichts ist der Offizial, der den Bischof im Bereich der Rechtsprechung vertritt. Ihm stehen der Vizeoffizial als Stellvertreter sowie fachlich ausgebildete kirchliche Richter zur Seite. Jedes Eheverfahren wird von einem Kollegium von drei Richtern entschieden. Wurde eine Ehe in zwei Instanzen für nichtig erklärt, so können die betroffenen Personen erneut kirchlich heiraten. Die zweite Instanz für das Bistum Würzburg ist das Metropolitangericht der Erzdiözese Bamberg.
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Informationen:
Ein Informationsgespräch können Sie mit Herrn Dr. Buchner oder mit Herrn Schmalzl gerne vereinbaren.
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